Aufbrüche im öffentlichen Bereich

Wenn Sie Aufbrüche im öffentlichen Bereich haben, müssen Sie einen Aufbruchantrag an die

Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Bauverwaltung, Fachbereich 2 Tiefbau
Auf dem Römer 17
55765 Birkenfeld

stellen. Der Aufbruchantrag ist mindestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme bei der oben genannten Stelle einzureichen.

In unserem Formularserver finden Sie den Aufbruchantrag für gemeindeeigene Flächen. Bitte füllen Sie diesen Aufbruchantrag aus und senden ihn an uns per Post oder per Fax zurück.

Bau - Tiefbau

Fachbereich:2 (Bauliche Infrastruktur)
Postanschrift:Bauverwaltung der VGV
Auf dem Römer 17
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Herr Horst GaßGaß, Horst
Funktion:Sachbearbeiter des Bereichs Straßen- und Tiefbau
Telefon:06782 990-184
E-Mail:h.gassinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 8, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld
Frau Vanessa JohnsonJohnson, Vanessa
Funktion:Sachbearbeiterin des Bereichs Straßen- und Tiefbau
Telefon:06782 990-186
E-Mail:v.johnsoninhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 3, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld

 

Bezüglich der oft gleichzeitig benötigten verkehrsrechtlichen Anordnungen wenden Sie sich bitte an:

Verkehr

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Herr Waldemar SchneiderSchneider, Waldemar
Funktion:Sachbearbeiter
Telefon:06782 990-104
E-Mail:w.schneiderinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 105, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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