Aufbrüche im öffentlichen Bereich
Wenn Sie Aufbrüche im öffentlichen Bereich haben, müssen Sie einen Aufbruchantrag an die
Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld
Bauverwaltung, Fachbereich 2 Tiefbau
Auf dem Römer 17
55765 Birkenfeld
stellen. Der Aufbruchantrag ist mindestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme bei der oben genannten Stelle einzureichen.
Unseren Aufbruchantrag für gemeindeeigene Flächen finden Sie in unserem Formularserver. Bitte füllen Sie diesen Aufbruchantrag aus und senden ihn an uns per Post oder per Fax zurück.
Bei Rückfragen zu Aufbrüchen im öffentlichen Bereich wenden Sie sich bitte an
Herrn M. König
Telefon: 06782 / 990-142
Fax: 06782 / 990-4142
E-Mail: ma.koeniginhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Herrn O. Pauli
Telefon: 06782 / 990-135
Fax: 06782 / 990-4135
E-Mail: o.pauliinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Herr H. Gaß
Telefon: 06782 / 990-184
Fax: 06782 / 990-4184
E-Mail: h.gassinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Bezüglich der oft gleichzeitig benötigten verkehrsrechtlichen Anordnungen wenden Sie sich bitte an
Frau M. Scheer
Telefon: 06782 / 990-121
Fax: 06782 / 990-4121
E-Mail: m.scheerinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Frau Scheer ist zuständig für das Aufgabengebiet des Straßenverkehrs.