Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Brandschutz und Feuerwehrwesen
Zuständig für das Aufgabengebiet des Brandschutzes und des Feuerwehrwesens in der Verbandsgemeinde Birkenfeld ist
Herr L. Benzel (Wehrleiter - Feuerwehr Sachbearbeiter)
Telefon: 06782 / 990-119
Fax: 06782 / 990-4119
Mobil: 0172 / 6998476
Email: l.benzelinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Frau M. Engel (Sachbearbeiterin)
Telefon: 06782 / 990-119
Fax: 06782 / 990-4119
Email: m.engel@vgv-birkenfeld.de
Zur Sicherstellung des Brandschutzes in der Verbandsgemeinde gehören unter anderem:
- Organisation des Brandschutzes
- Mitwirkung bei der Alarm-und Einsatzplanung
- Fortschreibung der Ausrückebereiche
- Aufstellung und Betreuung von Feuerwehren, Jugendwehren und Bambinifeuerwehren
- Unterstützung der Altersabteilung der Feuerwehr
- Ausstattung der Feuerwehren mit der erforderlichen Ausrüstung
- Ausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen und Gerätehäusern
- Kostenersatzanforderungen aus Feuerwehreinsätzen
Freiwillig und ehrenamtlich verrichten rund 530 Frauen und Männer in der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst. 117 Jugendliche sind in 12 Jugendfeuerwehren organisiert.
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehört das Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Das Aufgabengebiet ist breit gefächert und erfordert in Folge der Entwicklung in Industrie, Technik und Gesellschaft eine ständige Anpassung. Aus der ursprünglich zur Brandbekämpfung eingerichteten Feuerwehr von einst sind heute kommunale technische Einheiten geworden.
Homepages der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Birkenfeld:
- Stadt Birkenfeld: www.feuerwehr-birkenfeld.de
- Leisel: www.feuerwehr-leisel.de
- Oberhambach: www.feuerwehr-oberhambach.de
- Schwollen: www.feuerwehr-schwollen.de
- Siesbach: https://feuerwehr-siesbach.de
Zivil- und Katastrophenschutz
Der Zivil- und Katastrophenschutz wird als „Daseinsfürsorge“ für Bürgerinnen / Bürger und Gäste der Verbandsgemeinde Birkenfeld vom Sachgebiet Öffentliche Ordnung wahrgenommen.
Zum Zivilschutz gehören die Aufgabenbereiche:
- Selbstschutz (Verhalten in Krisenzeiten)
- Warn- und Alarmdienst (Sirenenwarnungen)
- Schutzbau (öffentliche und private Schutzräume)
- Aufenthaltsregelung (z.B. Unterbringung in Notunterkünften)
- Gesundheitswesen (besondere Ansprüche in Krisenzeiten)
- Schutz von Kulturgut (Bewahren von Kulturgütern)
- Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Sache der Länder.
Zu den Aufgaben im Katastrophenschutz gehören insbesondere:
- die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung
- die Katastrophenbekämpfung
- die Mitwirkung bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden
Im Katastrophenschutz wirken alle Behörden, Ämter, Dienststellen und Hilfs-Organisationen mit, die im Katastrophenfall benötigt werden, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, THW, DRK, DLRG, Bergwacht, etc.
In einem Katastropheneinsatzplan werden alle denkbaren Aufgaben bei einem möglichen Ernstfall festgehalten. Bei Eintritt eines Katastrophenfalls werden eine Katastrophenschutzleitung und eine Technische Einsatzleitung gebildet. Ziel dieser Führungseinheiten ist das ständige Vorhalten der aktuellen Schadenslage, die Möglichkeit schneller Einsatz-Entscheidungen, die Umsetzung in Einsatzmaßnahmen und die ständige Erfolgskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen. Darüber hinaus ist im Katastrophenfall die Information der Öffentlichkeit eine wichtige Aufgabe.
Zuständig für das Sachgebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Verbandsgemeinde Birkenfeld ist
Herr G. Hess (Fachbereichsleiter)
Telefon: 06782 / 990-120
Fax: 06782 / 990-4120
E-Mail: g.hessinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de