Informationen zum Einbau eines Gartenwasserzählers
Ein Gartenwasserzähler ermittelt den Verbrauch von Wasser, das im Garten genutzt und nachweislich nicht in das öffentliche Abwassersystem geleitet wird. Diese Wassermengen können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dafür ist ein separater, kundeneigener Wasserzähler notwendig, der die zu diesem Zweck genutzte Wassermenge erfasst.
Die Entnahme des Wassers über den Gartenwasserzähler darf nur für die Bewässerung der Pflanzen im Garten genutzt werden. Das Befüllen von Schwimmbecken und Poolanlagen über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Dieses Wasser gilt laut Gesetz als Schmutzwasser und muss daher wieder dem Kanal zugeführt werden, zumal Poolwasser oft mit anderen (chemischen) Zusatzstoffen (z. B. Chlor) versetzt ist.
Der Zähler für Gartenwasser muss im Haus oder einer vergleichbar geeigneten Stelle, in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken Birkenfeld, von einer zugelassenen Fachfirma entsprechend den Regeln der Technik nach DIN1988 installiert werden.
Bei der Installation eines Gartenwasserzählers ist weiterhin folgendes zu beachten:
- Der Wasserzähler muss gemäß Trinkwasserverordnung zugelassen, geeicht und verplombt sein.
- Der Anbringungsort des Wasserzählers muss frostsicher sein.
- Der Wasserzähler ist ortsfest mit einer Zählerplatte einzubauen.
- Der Trinkwasserzähler ist, wie in der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben, in einer Zähler-Messplatte mit zwei Absperrventilen, davon eines mit Rückflussverhinderer, anzubringen.
Die Absetzung der im Garten über diesen Zähler genutzten Wassermenge vom Abwasserentgelt ist bei den Verbandsgemeindewerken Birkenfeld formell zu beantragen. Nach Genehmigung kann eine zugelassene Fachfirma mit dem Einbau des Wasserzählers beauftragt werden.
Die Fertigstellung des Einbaus ist den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen. Danach erfolgt eine Abnahme durch die Verbandsgemeindewerke Birkenfeld.
Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf eigene Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend den Verbandsgemeindewerken zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird ab dem 7. Jahr bei der Berechnung des Abwasserentgeltes keine Absetzung mehr berücksichtigt.
Wann lohnt sich ein Gartenwasserzähler?
Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein Gartenwasserzähler und seine Installation kosten etwa 350 €. Nach 6 Jahren muss aufgrund der gesetzlichen Eichfrist ein neuer Zähler eingebaut werden. Die Kosten für den neuen Zähler inkl. Wechsel betragen etwa 100 € (die Investitionskosten können je nach Hersteller und Installationsunternehmen variieren).
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Birkenfeld erhebt ein Abwasserentgelt von 2,50 € pro m³ (Stand 2023). Damit sich die Investition für Sie lohnt, müssten Sie (auf Grundlage der o. g. Kosten) in den ersten 6 Jahren mindestens 140 m³ Wasser über den Gartenwasserzähler verbrauchen bzw. pro Jahr etwa 23,33 m³.
Verbrauch | Ersparnis | Kosten nach |
5 m³ | 12,50 € | 275,00 € |
10 m³ | 25,00 € | 200,00 € |
15 m³ | 37,50 € | 125,00 € |
20 m³ | 50,00 € | 50,00 € |
23,33 m³ | 58,33 € | 0,00 € |
25 m³ | 62,50 € | -25,00 € |
ohne Berücksichtigung einer Änderung |
Über eine Nutzungsdauer von 24 Jahren (inkl. Einbau Zähler zzgl. dreimaligem Zählerwechsel) wäre ein jährlicher Mindestverbrauch ab ca. 12,5 m³ wirtschaftlich sinnvoll.
Verbrauch | Ersparnis | Kosten für 24 Jahre Nutzungsdauer (inkl. 3 x Zählerwechsel) |
5 m³ | 12,50 € | 450,00 € |
10 m³ | 25,00 € | 150,00 € |
12,5 m³ | 37,50 € | 0,00 € |
20 m³ | 50,00 € | -150,00 € |
ohne Berücksichtigung einer Änderung |
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass bei der ermittelten Trinkwassermenge lediglich 90 % als Schmutzwassermenge berechnet werden;
Bsp.: 100 m³ Trinkwasserverbrauch = 90 m³ Schmutzwassermenge
Gartenwasserzähler
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