Bauantrag, Bauvoranfrage und Baugenehmigung

Bauantrag

Ein Bauantrag ist schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld einzureichen, sofern sich der Bauort innerhalb der Verbandsgemeinde Birkenfeld befindet.

Die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag sind in dreifacher Ausfertigung (bei gewerblichen Bauvorhaben in 4-facher Ausfertigung) einzureichen!

Für einen Bauantrag sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Bauantragsformular
  2. amtlicher katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
  3. Berechnung des umbauten Raumes
  4. Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
  5. Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  6. Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  7. Nachweis der Vollgeschossigkeit
  8. Baubeschreibung
  9. Bauzeichnungen
  10. Abstandsflächennachweis
  11. Stellplatznachweis
  12. Entwässerungsantrag (Anschluss an das öffentliche Kanalnetz)
  13. statistischer Erhebungsbogen

zusätzlich bei Umbau, Ausbau, Erweiterung: Bestandspläne

Die Bauunterlagen müssen von einem sogenannten Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) unterschrieben werden.

Für Baugebiete mit Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung mehr (sofern nach Bebauungsplan gebaut wird und die Erschließung gesichert ist), sondern die Bauunterlagen werden für ein Freistellungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz lediglich eingereicht und nicht mehr bauaufsichtlich geprüft. Es wird von der Behörde keine Baugenehmigung erteilt, es handelt sich um genehmigungsfreies Bauen.

Der Bauherr hat keine Wahlmöglichkeit, ob er sein Bauvorhaben als Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder als Freistellungsverfahren behandelt haben will.

Die Bauunterlagen werden formell wie für einen Bauantrag eingereicht, allerdings ist zum Beispiel das Formular Baubeschreibung nicht mehr erforderlich (die einzureichenden Bauunterlagen sind der Bauunterlagen-Prüfverordnung zu entnehmen).

Rechtliche Grundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
  • Bauunterlagen-Prüfverordnung


Vordrucke
Verschiedene Vordrucke finden Sie auch unter fm.rlp.de/de/startseite/

Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden (vgl. § 72 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist schriftlich (formlos) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld einzureichen.

Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind (vgl. § 9 der Landesverordnung über die Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung).

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Kosten
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

Rechtliche Grundlagen

  • Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis)
  • Landesverordnung über die Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
  • Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird gemäß § 60 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt. Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO die Kreisverwaltung.

Von unseren Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung Birkenfeld, Abteilung 6, Bauen und Umwelt, erhalten Sie also Ihre Baugenehmigung: www.landkreis-birkenfeld.de.

Bau - Denkmal, Gebäudebörse, Bauantrag

Fachbereich:2 (Bauliche Infrastruktur)
Postanschrift:Bauverwaltung der VGV
Auf dem Römer 17
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Herr Olaf PauliPauli, Olaf
Funktion:Sachbearbeiter des Bereichs Dorferneuerung und Bauanträge
Telefon:06782 990-135
E-Mail:o.pauliinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 4, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
Sitemap