Vaterschaftsanerkennung
Bitte beachten Sie, dass für eine Vaterschaftsanerkennung Mutter und Vater des Kindes persönlich beim Standesamt erscheinen müssen.
Sollten Mutter oder Vater einen gesetzlichen Vertreter haben (z. B. weil das Elternteil minderjährig ist oder der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde), dann muss auch diese Person persönlich anwesend sein.
Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte von Mutter und Vater
- gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters von Mutter oder Vater und eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte des Kindes, wenn das Kind volljährig sein sollte
- Geburtsurkunde von beiden Eltern, wenn sie nicht in der Verbandsgemeinde Birkenfeld geboren sind
- Erweiterte Meldebescheinigung der Kindesmutter, wenn sie keinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Birkenfeld hat
- wenn die Mutter geschieden ist: rechtskräfigten Scheidungsbeschluss und Eheurkunde der Vorehe
- wenn die Mutter verwitwet ist: Eheurkunde und Sterbeurkunde
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Standesamt & Friedhofsverwaltung
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Frau Sabine GeibelGeibel, Sabine
Funktion: | Standesbeamtin |
Telefon: | 06782 990-123 |
E-Mail: | standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Frau Elifnur GültekinGültekin, Elifnur
Funktion: | Standesbeamtin |
Telefon: | 06782 990-128 |
E-Mail: | standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |