Kirchenaustritt

Allgemeines

Um aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, bedarf es einer sogenannten Kirchenaustrittserklärung. Es kann nur der Austritt aus einer Gemeinschaft erklärt werden, welche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die einzelnen deutschen Bundesländer haben unterschiedliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt.

Zuständigkeit

Zuständig für die Entgegennahme einer Austrittserklärung ist in Rheinland-Pfalz die für den Wohnsitz bzw. für den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Behörde. Wenn Sie in der Verbandsgemeinde Birkenfeld wohnen, dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder Ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hatten, ist die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig für den Kirchenaustritt. Organisatorisch ist der Kirchenaustritt beim Standesamt angesiedelt.

Formen der Austrittserklärung

Es gibt zwei mögliche Formen, den Kirchenaustritt zu erklären:

1. mündliche Erklärung

Hier spricht die betreffende Person persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung vor und lässt ihre Austrittserklärung in einer Niederschrift beurkunden. Diese Erklärung wird entgegengenommen und eine Bescheinigung erteilt, die die Wirksamkeit bestätigt. Sie ist die überwiegende und sinnvollste Erklärungsart, weil im Rahmen der Beurkundung gleich alle erforderlichen Angaben erhoben und auf diese Weise unnötige Rückfragen vermieden werden.

Bitte nicht vergessen: gültigen Personalausweis oder Pass mitbringen!

2. schriftliche Erklärung

In diesem Falle erklärt die austretende Person in einer formlosen Erklärung schriftlich ihren Willen, aus der darin eindeutig bezeichneten Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft auszutreten. Neben der Religionsgemeinschaft muss die Erklärung folgende Angaben der betreffenden Person enthalten: Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und -ort und die vollständige Anschrift.

Auf freiwilliger Basis sollten außerdem die Angaben zur Taufe (Datum, Ort, Pfarramt) gemacht werden, um der Religionsgemeinschaft die Fortschreibung ihrer Register zu erleichtern.

Die Unterschrift in der Erklärung muss öffentlich beglaubigt und vor der beglaubigenden Amtsperson persönlich geleistet werden. Eine einfache amtliche Beglaubigung genügt diesen Anforderungen nicht.

Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen, Einschränkungen oder sonstigen Zusätze enthalten. Erklärungen mit derartigen Zusätzen sind unwirksam! Sie kann nur höchstpersönlich, nicht aber durch bevollmächtigte Vertreter abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen/Angaben

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • die freiwilligen Angaben zum Taufort finden Sie zumeist in der Taufbescheinigung im Familienstammbuch Ihrer Eltern
     

Wirksamkeit der Austrittserklärung

Eine Kirchenaustrittserklärung wird mit Ablauf des Tages rechtswirksam, an dem die Niederschrift bei der zuständigen Behörde unterzeichnet wurde bzw. an dem die schriftliche Erklärung der zuständigen Behörde zugegangen ist.

Erklärungsberechtigter Personenkreis

Den Kirchenaustritt können erklären

  • Für erklärungsberechtigte Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht geschäftsunfähig sind: die Person selbst
  • Für Minderjährige unter 14 Jahren: personensorgeberechtigte Eltern; ab Vollendung des 12. Lebensjahres nicht gegen den Willen des Kindes zulässig
  • Für geschäftsunfähige Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres: personensorgeberechtigte gesetzliche Vertreter
  • Für geschäftsunfähige Volljährige: Betreuer, wenn der Aufgabenkreis die Bestimmung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft umfasst

Gebühren

Die Gebühr für die Entgegennahme und Bearbeitung einer mündlichen oder schriftlichen Kirchenaustrittserklärung einschließlich der Erteilung einer Austrittsbescheinigung beträgt 30,00 €.

Standesamt

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Sabine GeibelGeibel, Sabine
Funktion:Standesbeamtin
Telefon:06782 990-123
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
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Herr Marc-Philipp AllesAlles, Marc-Philipp
Funktion:Standesbeamter
Telefon:06782 990-128
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Büro:Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
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