Wohnberechtigungsschein
Die Wohnberechtigungsbescheinigung ist die amtliche Bescheinigung, die ein Mieter benötigt, um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Nachweis über Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Nachweis über sonstiges Einkommen z.B. Einkommen aus Verpachtung, Vermietung
- falls ein Familienmitglied eine Schwerbehinderung hat oder schwanger ist, benötigen wir zudem die Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. Mutterpasses
Für nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein wenden Sie sich bitte an
Frau A. Thees
Telefon: 06782 / 990-196
Fax: 06782 / 990-179
Email: a.theesinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de