Ausweisdokumente (Passwesen)
Personalausweis - Beantragung
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden und muss persönlich beantragt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie Folgendes:
- 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- bisherige Ausweispapiere
- bei Namensänderung Heirats- oder Geburtsurkunde
- Gebühr 22,80 € (bis 24 Jahre) und 37,00 € (ab 24 Jahre) (bar oder EC)
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren gilt zusätzlich:
- Kinderreisepass oder Personalausweis (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
- Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern fragen Sie bitte im Bürgerbüro unter 06782 990-124, -125 oder -126 nach oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@vgv-birkenfeld.de.
- Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich anwesend sein, um ihre Fingerabdrücke abzugeben.
Personalausweis/Reisepass/eID-Karte - Abholung
Für die Abholung benötigen Sie Folgendes:
- Der vorherige/vorläufige Personalausweis/Reisepass oder die vorherige eID-Karte ist bei Abholung mitzubringen.
- gegebenenfalls Vollmacht Personalausweis/eID-Karte
- gegebenenfalls Vollmacht Reisepass
Personalausweis/eID-Karte - Pin setzen/ändern
Bei Nichterhalt des PIN-Briefes muss die PIN bei Abholung des Personalausweises oder der eID-Karte vor Ort persönlich gesetzt werden. Für eine nachträgliche Setzung der PIN bringen Sie bitte das entsprechende Ausweisdokument mit.
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherten Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis. Ein persönliches Erscheinen bei der Verwaltung ist in diesen Fällen daher nicht mehr erforderlich.
Personalausweis/Reisepass - Änderung Adressaufkleber
Für die Änderung benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis und Reisepass
Vorläufiger Personalausweis - Beantragung
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- bisherige Ausweispapiere
- bei Namensänderung Heirats- oder Geburtsurkunde
- Gebühr: 10,00 € (bar oder EC)
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren:
- Kinderreisepass oder Personalausweis (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei der Beantragung müssen Kinder ab 10 Jahren anwesend sein.
- Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern reicht die ausgefüllte Einverständniserklärung. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern fragen Sie bitte im Bürgerbüro unter 06782 990-124, -125 oder -126 nach oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@vgv-birkenfeld.de.
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
Kinderreisepass - Beantragung
Der Kinderreisepass wird bei Vorliegen aller Unterlagen direkt ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr und gilt längstens bis zum 12. Lebensjahr. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Der Kinderreisepass kann nur vor dem Ablaufdatum verlängert werden.
Für die Beantragung benötigen Sie Folgendes:
- Geburtsurkunde oder alter Kinderreisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto (unabhängig vom Alter des Kindes)
- Augenfarbe und Größe des Kindes werden benötigt
- Kinder ab 10 Jahren müssen persönlich anwesend sein, um Ihren Kinderreisepass zu unterschreiben
- Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern reicht die ausgefüllte Einverständniserklärung. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern fragen Sie bitte im Bürgerbüro unter 06782 990-124, -125 oder -126 nach oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@vgv-birkenfeld.de.
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
- Gebühr: 13,00 € (Verlängerung 6,00 €) (bar oder EC)
Reisepass - Beantragung
Ein Reisepass kann nicht verlängert werden und muss persönlich beantragt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie Folgendes:
- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- bisherige Ausweispapiere
- bei Namensänderung Heirats- oder Geburtsurkunde
- Gebühr 37,50 € (bis 24 Jahre) und 60,00 € (ab 24 Jahre) (bar oder EC)
- Gebühr für Express-Reisepass 69,50 € (bis 24 Jahre) und 92,00 € (ab 24 Jahre) (bar oder EC), Dauer Express-Reisepass: 4 Werktage
Für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren gilt zusätzlich:
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen
- Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern reicht die ausgefüllte Einverständniserklärung. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern fragen Sie bitte im Bürgerbüro unter 06782 990-124, -125 oder -126 nach oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@vgv-birkenfeld.de.
- Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich anwesend sein, um ihre Fingerabdrücke abzugeben.
Vorläufiger Reisepass - Beantragung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt. Dies wäre der Fall, wenn die Bearbeitungsdauer des Express-Reisepasses nicht ausreicht. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen telefonisch an unsere Ansprechpartnerinnen unter 06782 990-124 oder -125 oder -126.
Für Minderjährige (unter 18 Jahren) gilt:
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter
- Bei der Beantragung müssen Kinder ab 10 Jahren anwesend sein.
- Bei der Beantragung muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein. Bei weiteren gesetzlichen Vertretern reicht die ausgefüllte Einverständniserklärung. Bei getrenntlebenden gesetzlichen Vertretern fragen Sie bitte im Bürgerbüro unter 06782 990-124, -125 oder -126 nach oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@vgv-birkenfeld.de.
eID-Karte für Unionsbürger - Beantragung
Die Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Mit dieser Karte kann die/der Karteninhaber(in) die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte kann für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt werden.
Antragsteller müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein.
Für Ihren Termin benötigen Sie Folgendes:
- Reisepass oder Ausweis
- Gebühr 37,00 € (bar oder EC)
Personalausweis/Reisepass - Verlustanzeige
Beim Bürgerbüro kann ein Ausweisdokument nur als verloren gemeldet werden. Sollte es sich um einen Diebstahl handeln, muss bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden.
Mit der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes sollte ca. 2 Wochen gewartet werden, da verlorene Dokumente häufig wieder aufgefunden werden.
Sofern ein Dokument nach Verlustanzeige wiedergefunden wird, ist dies dem Bürgerbüro umgehend mitzuteilen.
Einwohnermeldeamt
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-126 |
E-Mail: | k.paulyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-124 |
E-Mail: | s.kleyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-125 |
E-Mail: | s.holzinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |