Geburtsurkundung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Ärzte und Hebammen.

Das Kind wird beim Standesamt Birkenfeld/Nahe, Schneewiesenstr. 21, 55765 Birkenfeld angemeldet.

Hierzu sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet:
    ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet:
    die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber, die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung
  • ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern

Sofern Sie ausländische Urkunden vorlegen, ist zu beachten, dass diese für die Verwendung in Deutschland bestimmten Vorgaben zu entsprechen haben.

Rufen Sie uns einfach an, gerne geben wir auch telefonisch Auskunft über die im Einzelfall notwendigen Dokumente.

Vieles lässt sich bereits lange VOR der Geburt regeln und organisieren – bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei unseren Standesbeamten!

 

Sternenkinder

Seit dem 15. Mai 2013 gibt es die Möglichkeit sogenannte „Sternenkinder“ beim Standesamt anzuzeigen und darüber eine Bescheinigung zu erhalten. Zu den Sternenkindern zählen alle Kinder, bei denen sich keine Merkmale des Lebens gezeigt haben und deren Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt.

Den im Falle einer Lebendgeburt sorgeberechtigten Eltern bzw. der sorgeberechtigten Mutter ist es möglich, die Geburt des Kindes beim Standesamt Birkenfeld/Nahe anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt erfolgt mündlich durch die Mutter oder die Eltern. Dabei bitten wir um Vorlage von:

  • ärztliche Bescheinigung der Fehlgeburt / Eintrag im Mutterpass
  • Mutter verheiratet: Personalausweise der Eltern und die Eheurkunde
  • Mutter ledig: Personalausweis und falls vorhanden Vaterschaftsanerkennung, Personalausweis des Vaters.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Standesamt

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Sabine GeibelGeibel, Sabine
Funktion:Standesbeamtin
Telefon:06782 990-123
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Herr Marc-Philipp AllesAlles, Marc-Philipp
Funktion:Standesbeamter
Telefon:06782 990-128
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
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