Bestattungswesen

Grabstätten

Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf den Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen. Grundsätzlich sind Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.

Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.

Bestattung

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung oder
  • Feuerbestattung (Urnenbeisetzung).


Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:

  • Sterbeurkunde
  • gegebenenfalls Antrag auf Bereitstellung einer Grabstätte, unterschrieben vom Nutzungsberechtigten bzw. Rechnungsträger
  • Bestattungsgenehmigung

Die rechtlichen Grundlagen sind im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz geregelt.

Das Formular „Einebnungsauftrag Friedhof Stadt Birkenfeld“ und den „Handzettel Bestattungskosten Beisetzung in Birkenfeld“ finden Sie in unserem Formularserver.

Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen

Die einzelnen Friedhofssatzungen und Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Birkenfeld und der jeweiligen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Birkenfeld finden Sie auf unserer Webseite direkt unter der jeweiligen Gemeinde hier.

Friedhofsverwaltung

Fachbereich:1 (Finanzen)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Herr Marc-Philipp AllesAlles, Marc-Philipp
Funktion:Standesbeamter
Telefon:06782 990-128
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
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Frau Sabine GeibelGeibel, Sabine
Funktion:Standesbeamtin
Telefon:06782 990-123
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
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