Wählbarkeitsbescheinigung

Zuständige Behörden

Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes ausgestellt. 

Allgemeine Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de abgerufen werden.

Quelle:
Die dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz, zu finden unter www.bus.rlp.de.

Sitzungsdienst & Wahlen

Fachbereich:1 (Organisation)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Herr Florian SchmidtSchmidt, Florian
Funktion:Sachbearbeiter der Bereiche Sitzungsdienst und Wahlen
Telefon:06782 990-191
E-Mail:f.schmidtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Frau Sarah SchererScherer, Sarah
Funktion:Sachbearbeiterin der Bereiche Sitzungsdienst und Wahlen
Telefon:06782 990-108
E-Mail:s.schererinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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