Wahlrechtsbescheinigung

Zuständige Behörden

Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Allgemeine Beschreibung

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden muss, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2040 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft. Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist. Sie ist kostenfrei. Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de abgerufen werden.

Quelle:
Die dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz, zu finden unter www.bus.rlp.de.

Sitzungsdienst & Wahlen

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