Zivil- und Katastrophenschutz
Der Zivil- und Katastrophenschutz wird als „Daseinsfürsorge“ für Bürgerinnen / Bürger und Gäste der Verbandsgemeinde Birkenfeld vom Sachgebiet Öffentliche Ordnung wahrgenommen.
Zum Zivilschutz gehören die Aufgabenbereiche:
- Selbstschutz (Verhalten in Krisenzeiten)
- Warn- und Alarmdienst (Sirenenwarnungen)
- Schutzbau (öffentliche und private Schutzräume)
- Aufenthaltsregelung (z.B. Unterbringung in Notunterkünften)
- Gesundheitswesen (besondere Ansprüche in Krisenzeiten)
- Schutz von Kulturgut (Bewahren von Kulturgütern)
- Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Sache der Länder.
Zu den Aufgaben im Katastrophenschutz gehören insbesondere:
- die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung
- die Katastrophenbekämpfung
- die Mitwirkung bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden
Im Katastrophenschutz wirken alle Behörden, Ämter, Dienststellen und Hilfs-Organisationen mit, die im Katastrophenfall benötigt werden, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, THW, DRK, DLRG, Bergwacht, etc.
In einem Katastropheneinsatzplan werden alle denkbaren Aufgaben bei einem möglichen Ernstfall festgehalten. Bei Eintritt eines Katastrophenfalls werden eine Katastrophenschutzleitung und eine Technische Einsatzleitung gebildet. Ziel dieser Führungseinheiten ist das ständige Vorhalten der aktuellen Schadenslage, die Möglichkeit schneller Einsatz-Entscheidungen, die Umsetzung in Einsatzmaßnahmen und die ständige Erfolgskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen. Darüber hinaus ist im Katastrophenfall die Information der Öffentlichkeit eine wichtige Aufgabe.
Bürgerdienste Leitung
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Fachbereichsleitung Bürgerdienste |
Telefon: | 06782 990-300 |
E-Mail: | m.scheerinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 112, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |