Hinweise zur Grundsteuer
Beschreibung
Für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Birkenfeld und der Ortsgemeinden wird Grundsteuer erhoben. Entscheidend für die Höhe sind die Art der Nutzung und der Wert des Grundstücks.
Grundsteuerarten
1. Grundsteuer A
für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
2. Grundsteuer B
für alle sonstigen Grundstücke (Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgrundstücke, etc.)
Ermittlung des Grundsteuerbetrages
Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird. Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch das Finanzamt.
Das zuständige Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Idar-Oberstein
Bewertungsstelle
Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein
Tel.: 06781 680
An den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag ist die Verbandsgemeinde Birkenfeld zwingend gebunden. Einwendungen, die sich gegen diesen Messbetrag richten, sind beim Finanzamt vorzutragen.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt Birkenfeld bzw. den Ortsgemeinden in den jeweiligen Haushaltssatzungen festgelegt wird.
Steuerhebesatz
Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer entnehmen Sie bitte der Tabelle unter der Rubrik "Steuerhebesätze".
Berechnungsbeispiel
Betrag laut dem Grundsteuermessbescheid | 66,80 € |
Hebesatz Grundsteuer B | 350 % |
Ergibt die festzusetzende Grundsteuer im Jahr | 233,80 € |
Hinweise zur Grundsteuer für Grundstücksverkäufer und -käufer
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Maßgebend für die Festsetzung der Grundsteuer sind jeweils die Eigentumsverhältnisse am Stichtag 01. Januar (§ 9 GrStG). Änderungen im Laufe des Jahres (z.B. Eigentümerwechsel) wirken sich daher erst für die Grundsteuer des folgenden Jahres aus.
Der bisherige Eigentümer (Verkäufer) hat daher – nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes – noch die gesamte Grundsteuer des Jahres, in dem der Eigentumswechsel stattfindet, zu entrichten.
Der Verkäufer kann, sofern privatrechtlich im Kaufvertrag geregelt, die Grundsteuer von dem neuen Eigentümer (Käufer) ab dem Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums anfordern. Die Verbandsgemeinde Birkenfeld hat keine rechtliche Möglichkeit, die Grundsteuer vor der steuerrechtlichen Eigentumsumschreibung durch das Finanzamt vom Käufer anzufordern. Erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt kann der Käufer zur Grundsteuer veranlagt werden.
Allgemeine Zahlungshinweise
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch den Grundsteuerbescheid, der dem Steuerschuldner als Dauerbescheid am Jahresbeginn bekannt gegeben wird. Sofern keine Änderungen (z.B. beim Grundsteuermessbetrag, den Besitzverhältnissen) erfolgen, ist der festgesetzte Grundsteuerbetrag auch in den folgenden Jahren zu entrichten, ohne dass hierfür ein gesonderter Bescheid ergeht. Die jährliche Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Abbuchungsverfahren.
Bei Rückfragen zur Grundsteuer stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Weitere Informationen:
Steuern - Hund, Gewerbe, Grund
Fachbereich: | 1 (Finanzen) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiterin der Bereiche Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer der Gemeinden Abentheuer bis Ellweiler |
Telefon: | 06782 990-157 |
E-Mail: | m.lutherinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 306, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: | erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung |
Funktion: | Sachbearbeiterin der Bereiche Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer der Gemeinden Gimbweiler bis Wilzenberg-Hußweiler |
Telefon: | 06782 990-232 |
E-Mail: | l.brackeninhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 302, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: | erreichbar von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung |