Flächennutzungsplan

Gemäß § 5 des Baugesetzbuchs ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er enthält die von der planenden Stadt bzw. Ortsgemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen, wie zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs.2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden. Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Der Flächennutzungsplan ist sozusagen der vorbereitende Bauleitplan, der von der Verbandsgemeinde aufgestellt wird.

Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind. Dies unterscheidet den Flächennutzungsplan letztendlich von den Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Wenn Sie bauen und gerne wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, ist ein Einblick in den Flächennutzungsplan sehr sinnvoll.

Quelle: Teile der dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de).

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