Wasserhärte
Auf der Grundlage der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- u. Reinigungsmittelgesetz, WRMG) vom 1. Februar 2007 sind die Wasserversorgungsunternehmen nach § 9 dieses Gesetzes verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis zu 8,4 ºdH)
- Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 8,4 bis 14 ºdH)
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ºdH)
Diese 3 neuen Härtebereiche lösen die alten 4 Bereiche ab. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese 3 Härtebereiche.
Härtebereich weich, das heißt:
Im gesamten VG-Bereich Birkenfeld ist die geringste Dosis an Waschmittel ausreichend.
Hinweise für die Spülmaschine
Für gute Spülergebnisse benötigt der Geschirrspüler weiches, d. h. kalkarmes Wasser, sonst lagern sich weiße Kalkrückstände auf Geschirr und Innenbehälter ab. Leitungswasser oberhalb von 7º dH (1,2 mmol/Liter) muss enthärtet werden. Dies geschieht mit Hilfe von Spezialsalz (Regeneriersalz) in der Enthärtungsanlage des Geschirrspülers.
Da im gesamten VG-Bereich unser Trinkwasser einen Härtebereich von durchschnittlich 3º dH hat, ist es nicht notwendig, Regeneriersalz zur Enthärtung beizufügen.
Werke - Wasserversorgung
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