Untersuchungsberechtigungsschein

Berechtigungsscheine sind zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Jugendliche während ihrer Ausbildung jedes Jahr, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Für Ihren Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Sie keinen Termin bei uns. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an einwohnermeldeamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de mit den folgenden Informationen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und die Angabe, die wievielte Untersuchung durchgeführt werden soll.

Nach Erhalt der E-Mail senden wir Ihnen den Untersuchungsberechtigungsschein per Post zu.

Einwohnermeldeamt

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Kerstin PaulyPauly, Kerstin
Funktion:Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Telefon:06782 990-126
E-Mail:k.paulyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Frau Sarah KleyKley, Sarah
Funktion:Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Telefon:06782 990-124
E-Mail:s.kleyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Frau Sandra HolzHolz, Sandra
Funktion:Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Telefon:06782 990-125
E-Mail:s.holzinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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