Fundbüro

Die Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme, Aufbewahrung und Versteigerung von Fundgegenständen.

Fundsachen

  • Eine Fundsache ist beim Fundbüro abzugeben.
  • Fundsachen werden von dem Zeitpunkt der Abgabe an 6 Monate lang beim Fundbüro aufbewahrt.
  • Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache, sofern Sie vom Verlierer nicht abgeholt wurde, in das Eigentum des Finders über. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb wird die Fundsache versteigert.
  • Handys und andere elektronische Medien mit persönlichen Daten werden nur an den Finder ausgehändigt bzw. versteigert, wenn eine vorherige Datenlöschung möglich war.
  • Gegenstände, die aufgrund ihres Zustandes bzw. Wertes nicht zur Versteigerung zugelassen werden, werden sachgemäß entsorgt.

Verlustanzeigen

  • Der Verlust einer Sache kann beim Fundbüro angezeigt werden.
  • Die Verlustanzeige kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen.
  • Wichtig ist, die verlorene Sache genau zu beschreiben. Bei Fahrrädern sind z.B. der Typ, Hersteller, Farbe, Anzahl der Gänge, eventuell Rahmennummer sowie besondere „Merkmale“ wichtig.

Versteigerung von Fundsachen

  • Die Versteigerung der Fundsachen findet in der Regel alle 2 Jahre statt.
  • Der Termin und der Ort der Fundsachenversteigerung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf der Webseite der Verbandsgemeinde Birkenfeld in der Rubrik "Presse und News" bekannt gegeben.
  • Die Fundgegenstände werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
  • Schecks werden nicht angenommen.
  • Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf.
  • Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie abgegeben wurden. Eine Haftung oder Garantie wird nicht übernommen.
  • Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
  • Nach dem Zuschlag gehen die ersteigerten Gegenstände in das Eigentum des Erwerbers über. Die Zahlungsquittung gilt als Eigentumsnachweis.
  • Die Fundsachen können 1 Stunde vor der jeweiligen Versteigerung am Versteigerungsort besichtigt werden.

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08:30 – 12:00 Uhr
Di.:14:00 –16:30 Uhr
Do.:14:00 – 18:00 Uhr

 

Gewerbeamt, Fundbüro

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Stefanie FrommholdFrommhold, Stefanie
Funktion:Sachbearbeiterin
Telefon:06782 990-129
E-Mail:s.frommholdinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

Termin direkt online vereinbaren >>>

Frau Diana DewesDewes, Diana
Funktion:Sachbearbeiterin
Telefon:06782 990-235
E-Mail:d.dewesinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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