Fundbüro
Die Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme, Aufbewahrung und Versteigerung von Fundgegenständen.
Erreichbarkeit des Fundbüros:
Frau C. Müller / Frau S. Frommhold
Telefon: 06782 / 990-129 oder 130
Fax: 06782 / 9904129
E-Mail: c.muellerinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
oder s.frommholdinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 - 16:30 Uhr
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Fundsachen
- Eine Fundsache ist beim Fundbüro abzugeben.
- Fundsachen werden von dem Zeitpunkt der Abgabe an 6 Monate lang beim Fundbüro aufbewahrt.
- Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache, sofern Sie vom Verlierer nicht abgeholt wurde, in das Eigentum des Finders über. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb wird die Fundsache versteigert.
- Handys und andere elektronische Medien mit persönlichen Daten werden nur an den Finder ausgehändigt bzw. versteigert, wenn eine vorherige Datenlöschung möglich war.
- Gegenstände, die aufgrund ihres Zustandes bzw. Wertes nicht zur Versteigerung zugelassen werden, werden sachgemäß entsorgt.
Verlustanzeigen
- Der Verlust einer Sache kann beim Fundbüro angezeigt werden.
- Die Verlustanzeige kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen.
- Wichtig ist, die verlorene Sache genau zu beschreiben. Bei Fahrrädern sind z.B. der Typ, Hersteller, Farbe, Anzahl der Gänge, eventuell Rahmennummer sowie besondere „Merkmale“ wichtig.
Versteigerung von Fundsachen
- Die Versteigerung der Fundsachen findet in der Regel alle 2 Jahre statt.
- Der Termin und der Ort der Fundsachenversteigerung wird rechtzeitig in der örtlichen Presse und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Birkenfeld in der Rubrik "Presse und News" bekannt gegeben.
- Die Fundgegenstände werden meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
- Schecks werden nicht angenommen.
- Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf.
- Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie abgegeben wurden. Eine Haftung oder Garantie wird nicht übernommen.
- Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
- Nach dem Zuschlag gehen die ersteigerten Gegenstände in das Eigentum des Erwerbers über. Die Zahlungsquittung gilt als Eigentumsnachweis.
- Die Fundsachen können 1 Stunde vor der jeweiligen Versteigerung am Versteigerungsort besichtigt werden.