Gewerbeamt
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Wer selbständig ein Gewerbe betreiben möchte, muss dies gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Anzuzeigen ist der Beginn, die Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebes. Dies gilt ebenso für die Änderung der Privatanschrift und bezieht sich auch auf Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss die Anmeldung durch alle Gesellschafter persönlich erfolgen.
Für einige Tätigkeiten sind zusätzlich besondere Erlaubnisse notwendig. Dies gilt z.B. für die Eröffnung einer Gaststätte.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis, bzw. Vollmacht
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte oder Meisterbrief
- bei handwerksähnlichen Betrieben: Eintragung bei der Handwerkskammer
- Gebühr: 40,00 € pro An-, Um- oder Abmeldung
Maklererlaubnis nach § 34 c GewO
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen im Rahmen des § 34 c GewO (Makler) vorbereiten oder durchführen möchte, benötigt hierzu eine Maklererlaubnis.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis, bzw. Vollmacht
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gebühr: 500,00 € zuzüglich Zeit- und Sachaufwand
Versicherungsvermittler nach § 34 f GewO
Wer gemäß § 34 f GewO Finanzanlagen vermitteln möchte, bedarf der Erlaubnis.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis, bzw. Vollmacht
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundeprüfung oder Nachweis der entsprechenden Berufsqualifikation
- Gebühr: 100,00 € zuzüglich Zeit- und Sachaufwand
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine GmbH
Mitzubringen ist der Personalausweis bzw. eine Vollmacht. Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht, usw., bedarf einer Reisegewerbekarte.
Mitzubringen sind der Personalausweis bzw. eine Vollmacht und ein Passbild. Die Gebühr beträgt 100,00 € bis 600,00 € und ist abhängig von der Warenkategorie.
Marktfestsetzungen
Anträge für Veranstaltungen im Rahmen des Titels IV der Gewerbeordnung sind spätestens 6-8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen, da weitere Stellen (z.B. Feuerwehr, Polizei, Straßenverkehrsüberwachung usw.) angehört werden müssen.
Inhalt des Antrages auf Festsetzung einer Veranstaltung:
- Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung
- Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Ausstellerverzeichnis mit Branchenangabe (sollte zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein endgültiges Ausstellerverzeichnis vorliegen, muss dieses zeitnah, jedoch spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden); mindestens 12 Gewerbetreibende Teilnehmer
- Lageplan und Parkkonzept
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
- Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb gemäß § 12 Gaststättengesetz im Rahmen einer Veranstaltung benötigt der Veranstalter eine Gestattung. Diese ist 2-3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu beantragen.
Inhalt des Antrages:
- Name des Veranstalters
- Ort der Veranstaltung
- Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
Eine Getränkeliste ist dem Antrag beizufügen. Die Gebühr beträgt 33,00 €.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Immissionsschutzgesetz
Für das Abspielen von Tonträgern nach 22 Uhr wird eine Ausnahmegenehmigung vom Immissionsschutzgesetz benötigt. Die Gebühr beträgt 30,00 €.
Gewerbeamt, Fundbüro
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiterin im Gewerbeamt und Fundbüro |
Telefon: | 06782 990-129 |
E-Mail: | s.frommholdinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Auszubildende |
Telefon: | 06782 990-235 |
E-Mail: | g.schlemmerinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |