Schiedsamt

Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Verbandsgemeinde. Die rheinland-pfälzischen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte des Landes. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Welche Aufgaben hat die Schiedsperson und in welchen Fällen kann sie Ihnen helfen?

Unsere Schiedsperson steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Birkenfeld zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung.

Ziel ist es, dass sich die Parteien in einer außergerichtlichen Streitschlichtung einigen und dass der soziale Frieden wiederhergestellt wird. Die Schiedsperson tritt dabei als „neutrale“ Person auf und versucht, den Streit beizulegen und zwischen den „Parteien" einen Vergleich zu schließen. Sofern eine Einigung nicht zustande kommt, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gericht anzurufen.
Die Schiedsperson ist „Schlichter/-in“ in nächststehenden Privatklagedelikten (Straftaten des Strafgesetzbuches), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat. Dies sind:

  • Beleidigung,
  • Körperverletzung,
  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses.

Auch in Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts ist die Anrufung einer Schiedsperson nach dem Landesschlichtungsgesetz ab dem 01.12.2008 vor der Erhebung einer Klage vorgeschrieben und zwar in folgenden Fällen:

  • der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
  • Überwuchses nach § 910 BGB,
  • Hinüberfalls nach § 911 BGB,
  • eines Grenzbaumes nach § 923 BGB,
  • der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt und
  • in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.schiedsamt.de.

Schiedsamt

Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Claudia FeisFeis, Claudia
Funktion:Schiedsfrau
Telefon:0176 78902522, an Donnerstagen von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Büro:Schneewiesenstraße 20 (1. OG - Seitenflügel), 55765 Birkenfeld (Termine nur nach Vereinbarung)
Sonstiges:

Post bitte an:

Verbandsgemeindeverwaltung
Schiedsamt
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Herr Rainer SchellSchell, Rainer
Funktion:Stellvertretender Schiedsmann
Telefon:0176 78902522, an Donnerstagen von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Büro:Schneewiesenstraße 20 (1. OG - Seitenflügel), 55765 Birkenfeld (Termine nur nach Vereinbarung)
Sonstiges:

Post bitte an:

Verbandsgemeindeverwaltung
Schiedsamt
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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