Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Gemäß § 97 der Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde in der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld zugänglich zu machen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, Vorschläge zu Entwürfen ab der öffentlichen Bekanntmachung im Birkenfelder Anzeiger innerhalb von 2 Wochen einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld oder per E-Mail (j.krausinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de) einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Finanzen - Haushaltsplan
Fachbereich: | 1 (Finanzen) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Kämmerer und Leiter Fachbereichsgruppe Finanzen |
Telefon: | 06782 990-150 |
E-Mail: | j.krausinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 309, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |