Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt.

Er kann Festsetzungen enthalten, zum Beispiel über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen, über die Stellung baulicher Anlagen und der Verkehrsflächen. Daneben können zum Beispiel auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Jeder Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes muss sich bei der baulichen oder sonstigen Nutzung seines Grundstücks an die Festsetzungen dieser Satzung halten. Auch gegenüber der Verwaltung sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes verbindlich.

Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan:

  • Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
  • Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.

Bebauungspläne der Stadt Birkenfeld und der Ortsgemeinden

Die Bebauungspläne der Stadt Birkenfeld und der Ortsgemeinden finden Sie direkt unter den jeweiligen Gemeinden.

Die aktuelle Vollständigkeit aller Bebauungspläne auf dieser Webseite können wir nicht garantieren. Wenn Sie einen Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet nicht finden, erkundigen Sie sich bitte, ob für dieses Baugebiet ein Bebauungsplan besteht. Im Übrigen ist es immer anzuraten, bei der Ermittlung von wichtigen Grundsatzfragen für ein Bauvorhaben mit uns zu reden.

Bau - Bebauungsplan

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